Ihr habt den Lockdown (hoffentlich gesundheitlich gut) überstanden und wollt jetzt wieder mit eurem Startup durchstarten? Ihr könntet dabei Unterstützung gebrauchen und möchtet euch erst einmal einen Überblick über die Vielzahl von Hilfsprogrammen im Dschungel an Nachrichten, Newslettern und -feeds verschaffen?
Dann seid ihr hier richtig! Mithilfe dieses Blogbeitrages möchten wir euch kurz und knapp die für NRW und Düsseldorf relevanten Hilfsprogramme vorstellen.
Generell dürfte euch mittlerweile bekannt sein, dass die meisten Hilfen an gewisse Konditionen gebunden sind und teils voraussetzen, dass euer Startup nicht bereits vor dem 31. Dezember 2019 in ökonomischen Schwierigkeiten steckte. Die jeweils geltenden Bestimmungen der Hilfsprogramme entnehmt ihr bitte den jeweils verlinkten Seiten im Detail.
Für die jungen Startups unter euch, die in den letzten drei Jahren gegründet haben, gibt es eine Reihe von Hilfs-Optionen – beispielsweise in Form von vereinfachten Zugängen zu Darlehen. Eine Wachstumsfinanzierung gibt es bei positiv bewerteten Geschäftsmodell über das NRW.SeedCap Hilfsprogramm. Hier steigt die Förderbank gemeinsam mit einem Business Angel zu jeweils gleich großen Anteilen in der ersten und zweiten Finanzierungsrunde mit mind. EUR 15.000 bis EUR 200.000 bei euch ein.
Ist gegebenenfalls ein Venture Capital-Fonds an eurem Startup beteiligt, könnt ihr euch im Rahmen der Corona Matching Fazilität – Säule I der Hilfen des Bundes für Startups – weitere indirekte Hilfen sichern, indem eure Finanzierungsrunden mithilfe von KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) gespiegelt werden.
Solltet ihr bislang kein Risikokapital für euer Startup bekommen haben, wird euch über die Säule II Unterstützung angeboten. Bei der NRW.Bank könnt ihr euch im Rahmen des – um EUR 50 Millionen aufgestockten – NRW.Start-up akut Programms in eurer Seed- und Startup-Phase um Fremdkapital in Form eines Wanderdarlehens in Höhe von bis zu EUR 200.000 bewerben. Der Antrag hierzu kann rückwirkend bis zum 02. April 2020 berücksichtigt werden und ist noch bis Ende des Jahres zu stellen.
Sucht ihr noch für die spätere Wachstumsphase Co-Investoren (beispielsweise Finanzierungsrunden C oder D)? Kein Problem! Dabei unterstützt euch der NRW.BANK.Venture Fonds mit bis zu EUR 6 Mio – sofern ihr acht bestimmten Zukunftsbranchen angehört und mindestens einen weiteren Investor überzeugt habt in eure Idee zu investieren.
Neigt sich euer Eigenkapital zuneige, hattet ihr generell wenig zum Start oder haben sich die Hürden durch die Krise für euch erhöht überhaupt Zugang zu einer Kreditfinanzierung zu erhalten? Dann solltet ihr vielleicht über Mikromezzaninkapital nachdenken. Der Mikromezzaninfonds der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW führt euch bis zu EUR 50.000 wirtschaftliches Eigenkapital zu – ohne dass er sich darüber ein Stimm- oder Einflussnahmerecht an eurem Startup sichert. Ihr verbessert durch diese stille Beteiligung euer Rating und ermöglicht euch selber einen erweiterten Kreditspielraum. Solltet ihr einer bestimmten zu fördernden Zielgruppe des Fonds angehören, erhöht sich die potenzielle Beteiligungshöhe sogar auf bis zu EUR 150.000.
Bei zusätzlichem Investitions- und Betriebsmittelbedarf solltet ihr euch darüber hinaus einmal mit dem NRW.BANK.Universalkredit auseinandersetzen – der gilt nämlich auch für euch Existenzgründerinnen und -gründer. Das Programm umfasst zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und ist optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut ausgestattet. Ähnlich bietet sich hier der ERP-Gründerkredit – Universell der KfW an, die Mittel hieraus lassen sich zusätzlich für Material- und Warenlager verwenden.
Solltet ihr bereits feste Mitarbeiter beschäftigen und deren Löhne und Gehälter euch in Zeiten von wegbrechenden Geschäften oder vorübergehender Betriebsschließungen finanziell erheblich unter Druck bringen, schaut doch einmal auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nach. Hier gibt es zurzeit Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld. Hat die zuständige örtliche Arbeitsagentur festgestellt, dass ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr das Kurzarbeitergeld ebenfalls online beantragen. Ein Großteil der Gehälter werden hierbei übergangsweise von den Agenturen zu eurer Entlastung übernommen.
Für weitere Entlastungen bietet es sich an, mit dem jeweils zuständigen Finanzamt und seinem jeweiligen Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die Finanzverwaltung NRW und die lokalen Finanzämter haben eine Reihe von Erleichterungen im Zuge der Pandemie für Unternehmen ausgegeben, die sicherlich auch für euch behilflich sein können. Von Angeboten zur Fristverlängerungen, über diverse Herabsetzungen von Vorauszahlungen, bis hin zu zinslose Stundungen fälliger und fällig werdender Steuern und weiteren Maßnahmen gibt es zahlreiche temporäre Corona-Entlastungsangebote vom Fiskus, die definitiv nicht zu vernachlässigen sind.
Last but not least, empfiehlt es sich, sich das zuletzt beschlossene Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung einmal genauer zu prüfen. Was darin für euch beschlossen wurde und wie es umgesetzt wird, darüber informieren wir euch in kommenden Blog-Beiträgen noch einmal ausführlicher….
Wenn euch dieser Beitrag gefallen hat, teilt ihn gerne fleißig in der Community, damit wir die lokale Startup-Szene gemeinsam bei der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten gezielt unterstützen können.
Euer Startup-Unit Team